Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Hilfreiche Links

Die Beratungshilfe wurde vom Gesetzgeber mit der Absicht eingeführt es jeder Person zu ermöglichen anwaltliche Beratung zu erhalten, auch wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es im Einzelfall nicht zulassen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.

Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, dass Ihnen Beratungshilfe gewährt wird?

Suchen Sie vor dem Beratungsgespräch in unserem Büro das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnortes auf. Wenn Sie dort Ihr Anliegen vortragen und nachweisen, dass Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, erhalten Sie dort einen Beratungshilfeschein. Nur mit diesem Beratungshilfeschein können Sie sicher gehen eine Kostenbefreiung zu erhalten.

Bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit zum Amtsgericht:

-gültiger Personalausweis, Aufenthaltstitel, Reisepass

-Belege über das laufende Einkommen (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Rentenbescheid, etc.)

-Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben der letzten 2 Monate (Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Versicherungen etc.)

-Unterlagen aus denen sich die Angelegenheit für die Beratungshilfe ergibt ( Schreiben von Behörden, Privatpersonen, Anwälten)

Die Sprechzeiten beim Amtsgericht Recklinghausen sind : Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. 

 

Diesen Beratungshilfeschein bringen Sie dann bitte mit zum Gespräch in unser Büro.

Alles was Sie hierzu wissen sollten, finden Sie unter nachfolgendem Links:

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php

Online-Formular (Das Pdf-Dokument finden Sie unter Downloads)

(Quelle: Justiz.nrw.de) Justizportal Nordrhein-Westfalen)

 

Formulare und Vollmachten finden Sie unter folgendem Link:

Downloads

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