Was Sie erwartet

Der Anwaltsbesuch

Wollen Sie uns mit der Verteidigung oder der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Rücksprachetermin mit unserem Büro. In diesem ersten Termin kann auch direkt die Kostenfrage mit dem zuständigen Rechtsanwalt besprochen werden.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin alle notwendigen Unterlagen zur Sache mit (z.B. Schreiben eines Gerichtes, eines Anwaltes, Verträge, Rechnungen etc.)

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, benötigen wir möglichst Ihren Versicherungsschein oder eine Versicherungskarte mit der Versicherungsnummer.

Muss ggf. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden, bringen Sie bitte alle Unterlagen zu Ihrem monatlichen Einkommen (z.B. aktuelle Lohnabrechnung oder vollständigen Arbeitslosengeldbescheid) sowie Ihren Mietvertrag und Nachweise über Verbindlichkeiten mit.

 

Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Um nun die Gebühren berechnen zu können, benötigen wir einen Streitwert. In einer Kaufvertragssache berechnet sich dieser bis zur Höhe des Kaufpreises.

Beispiel: Haben Sie sich eine Couch für 1.000,00 € angeschafft und wollen diese nun wegen Mängeln reklamieren, richtet sich der Streitwert grundsätzlich nach 1.000,00 €. Bei einer einfachen außergerichtlichen Vertretung liegen die Kosten des Anwaltes bei ca. 150,00 €.

Bei komplizierten Sachverhalten und ausführlicher notwendiger Bearbeitung sind die Kosten entsprechend höher. Auch bei gerichtlichen Verfahren fallen höhere Kosten an.

Genaue Angaben bekommen Sie nach Rückfrage in unserer Kanzlei sofern Sie es wünschen

 

Wer trägt die Kosten des Rechtsanwaltes?

Grundsätzlich muss jeder Auftraggeber seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen. Haben Sie wie oben geschildert eine Rechtsschutzversicherung und ist Ihr Fall mitversichert, übernimmt diese in der Regel die kompletten Kosten. Im Falle des Obsiegens haben Sie aber häufig einen Erstattungsanspruch gegen den jeweiligen Gegner.

Haben Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen, müssen Sie Ihr monatliches Einkommen und Ihre Verbindlichkeiten belegen. Früher waren Beratungs- und Prozesskostenhilfe auch unter Armenrecht bekannt. Ein Antrag auf nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe kann bei uns im Büro ausgefüllt werden.

Einfacher und sicherer ist es allerdings, wenn Sie vor dem Besuch in unserer Kanzlei beim örtlichen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen und diesen zum Rücksprachetermin mitbringen.

Siehe hierzu: Beratungs- und Prozesskostenhilfe 

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